Trossau - unsere Heimat

Historische Hintergründe der Vertreibung der deutschen Bewohner aus Böhmen 1945-1946


Nach Ende des 2. Weltkrieges 1945 erfolgte die Wiederauferstehung der Tschechoslowakei. Und die Deutsch-Ethnischen Siedlungsgebiete (Sudetenland) in Böhmen (sowie Mähren und Österreich-Schlesien) wurden von den alliierten Siegermächten 1945 erneut der Tschechoslowakei zugeschlagen. Wie bereits 1918, entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches der US Präsident Wilson bereits 1918 propagierte.

Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertelangen Heimat durch die Tschechen begann unmittelbar nach Kriegsende und dem Zusammenbruch des »Dritten Reichs« (Deutschland). Die komplette Ver-treibung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei war vom selbsternannten tschechischen Exil-Präsidenten Edvard Benesch (Beneš) bereits seit Dezember 1938 geplant und in seinem Londoner Exil nach 1940 weiter geplant und vorbereitet worden. In den folgenden Jahren wurde von der tschechischen Exilregierung dafür sowohl um die Unterstützung der Westalliierten wie auch der Sowjetunion geworben. Allerdings immer unter der verbrämten tschechischen Falschaussage, daß nur sogenannte illoyale Minderheiten, einige Hunderttausende vertrieben werden sollten. Und dieser klar begrenzte Plan wurde von den Briten 1942 und den Ameri-kaner 1943 akzeptiert. Und nach Kriegsende und der Kapitulation des »Dritten Reichs« am 8. Mai 1945, rächten sich die Tschechen an der Deutsch-Ethnischen Zivilbevölkerung des eigenen Landes für die Zerschlagung der 1. Tschechischen Republik 1938 durch das »Dritte Reich« sowie die Terrorakte der NS-Gewaltherrschaft gegen die tschechische Bevölkerung während der Zeit des Protektorats (u.a. Massaker von Lidice und Lezaky, 1942). Im Laufe der ersten Monate nach Kriegsende 1945 wurden ungefähr 250.000 Deutsch-Ethnische Personen ermor-det, Tausende in tschechische Ghettos und Konzentrationslager eingesperrt und es begann die Phase der sogenannten »wilden Vertreibung«.


Am 5. Mai 1945, drei Tage vor Kriegsende, begann es mit dem tschechischen »Prager Aufstand« (General-streik), der 2.000 Tote unter den Aufständischen selbst forderte und bei dem Tausende Deutsch-Ethnischer Bür-ger umkamen. Die kommunistischen, tschechischen Nationalausschüsse und sogenannte Partisanen begannen mit massenhaften Misshandlungen, Morden, Austreibungen und Internierung von Deutsch-Böhmen in tschechische Konzentrationslager. Beispielsweise genannt seien hier: der »Todesmarsch von Brünn« am 31. Mai 1945 , bei dem in wenigen Tagen tausende Sudetendeutscher Menschen zugrunde gingen (nach Schätzungen mindes-tens 8.000 Tote); die Massenhinrichtungen im Gebiet von Kaaden und Saaz; der »Massenmord von Aussig« am 31. Juli 1945 oder die wilden Austreibungen in Nordböhmen. Nach tschechischen Berichten wurden nach dem 8. Mai 1945 auch innerhalb von 14 Tagen 27.000 »Selbstmorde« von Sudetendeutschen »amtlich« gemeldet. So genannte tschechische "Partisanen" übernahmen die Herrschaft in den Dörfern. Sie führten sich als Sieger und Helden auf. Die Wohnungen der Sudetendeutschen wurden durchsucht und geplündert, Radiogeräte, Musikin-strumente, Fahrräder, Bücher und vieles andere wurden ihnen abgenommen. Nach dem 8. Mai 1945 herrschte monatelang blinder Terror gegen eine wehrlose Deutsch-Ethnische Zivilbevölkerung.
Bis zum Ende der Konferenz der alliierten Siegermächte (Potsdamer Konferenz) am 2. Aug 1945 wurden durch diese so genannten »wilden Vertreibungen« bereits ca. 750.000 Sudetendeutschen brutal aus ihrer Heimat vertrieben.


Die Rechte der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung Böhmens (sowie Mähren und Österreich-Schlesien) wurden eingeschränkt. Auf Anordnung der Tschechen mussten jetzt alle Deutsch-Ethnischen Bürger der Tschechoslowakei (»Sudetendeutschen«) ein Kennzeichen an der Kleidung tragen, das sie für alle erkennbar als »Deutsch-Ethnisch« stigmatisierte. Zuerst waren es an der Kleidung befestigte weiße Kennschilder mit einem großen »N« darauf - es stand für Nemec, das tschechische Wort für Deutsche. Später mussten dann alle weiße Armbinden mit dem Aufdruck »N« über der Kleidung zur Kennzeichnung tragen. Sie mussten Sperrstunden einhalten, durften nur zu bestimmten Stunden einkaufen, bekamen besondere Lebensmittelkarten mit Hungerrationen, d.h. drastisch gekürzten Lebensmittelrationen, u.a.

Und mit den »Benes-Dekreten« (den sogenannten Retributionsdekrete) wurden die »Sudetendeutschen« (sowie die Magyaren) vollkommen Rechtlos (Entrechtung und Enteignung). Die wichtigsten verfügten:

• Dekret 5 vom 19. Mai 1945: Alle Personen deutscher und magyarischer Zugehörigkeit werden als staatlich unzuverlässig erklärt. Ihr gesamter Besitz wird unter staatliche Verwaltung gestellt.


• Dekret 16 vom 19. Jun 1945: Es werden tschechische Volksgerichte geschaffen, um Deutsche und so genannte Kollaboranten aburteilen zu können. (Großes Retributions-Dekret)


• Dekret 12 vom 21. Jun 1945: Das gesamte landwirtschaftliche Vermögen aller Personen deutscher Volkszugehörigkeit (ohne Rücksicht auf die Staatszugehörigkeit) sowie der Magyaren wird beschlag-nahmt und soll sogleich aufgeteilt werden.


• Dekret 33 vom 2. Aug 1945: Alle Staatsbürger deutscher oder magyarischer Volkszugehörigkeit, die 1938/39 die reichsdeutsche bzw. magyarische Staatsangehörigkeit erworben hatte bzw. die zu diesen Volksgruppen gehören, verlieren die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit.


• Dekret 71 vom 19 Sep 1945: Für alle Staatsbürger deutscher oder magyarischer Volkszugehörigkeit, die ihre tschechoslowakische Staatsangehörigkeit verloren haben, wird die Arbeitspflicht zur Wieder-gutmachung eingeführt.


• Dekret 108 vom 25. Okt 1945: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie sämtliche Vermögensrechte aller Personen deutscher und magyarischer Volkszugehörigkeit werden zugunsten der Tschechoslowakischen Republik entschädigungslos konfisziert.


• Dekret 138 vom 27. Okt 1945: Bestrafung bestimmter Vergehen gegen die nationale Ehre. (kleines Retributions-Dekret)


• Gesetz 115 vom 8. Mai 1946: Alle an den Deutschen zwischen dem 30. Sep 1938 und dem 28. Okt 1945 durch Tschechen verübten Verbrechen werden als nicht widerrechtlich erklärt, u.a. "Handlungen die eine gerechte Vergeltung zum Ziele hatten". (Straffreiheitsgesetz)


Die tschechische Exil-Regierung unter Benes hatte in London bereits seit 1938/40 die Vertreibung der komplet-ten Deutsch-Ethnischen Bevölkerung geplant und vorbereitet (sowie auch der Magyaren). Und Benes und seine tschechische Exilregierung hatte vor und nach der Kapitulation des »Dritten Reichs« alles getan, um keine Zeit zu verschwenden und bis zur »Potsdamer Konferenz«, durch die forcierten wilden Vertreibungen, die Großmäch-te vor vollendete Tatsachen zu stellen (vor allem die Westalliierten). Nun legte die neu auferstandene tschechi-sche Regierung am 22. Juli 1945 auf der Dreimächtekonferenz der alliierten Siegermächte, »Potsdamer Konfe-renz«, ihre Pläne für die - bereits voll laufende und stattfindende - komplette Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung (sowie der Magyaren) aus der Tschechoslowakei vor - den »Odsun« (Abschub).


Und aus den hier näher erläuterten Hintergründen, wurde am 2. Aug 1945 auf der Dreimächtekonferenz im »Potsdamer Protokoll« der Teil: - Artikel XIII. Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungs-teile - protokolliert. Das »Potsdamer Protokoll« nimmt gemäß Artikel XIII. - von der Tatsache der bereits stattfindenden Massenvertreibungen nur Kenntnis - es fordert sie nicht. Es wurde jedoch verlangt, dass dies in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll, dass zuerst die Frage einer gerechten Verteilung dieser Deutschen auf die einzelnen Besatzungszonen geprüft werden soll, damit eine Schätzung über Zeitpunkt und Ausmaß vorgelegt werden kann, zu dem die weiteren Überführungen durchgeführt werden könnten und die Re-gierung der Tschechoslowakei (sowie die von Polen und Ungarn) werden hiervon in Kenntnis gesetzt und wer-den ersucht inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen Bevölkerung einzustellen.


Dieses Moratorium wurde von Benes und der tschechischen Regierung nicht eingehalten. Und sowohl die wilde Vertreibung der Deutsch-Ethnischen Bürger der Tschechoslowakei ging weiter, als auch von Tschechen als sogenannte angeblich »organised transports« deklarierte Vertreibungen fanden von August 1945 bis Januar 1946 statt. Diese von den Tschechen - entgegen des Potsdamer Protokolls - durchgeführten angeblich »organisierten Transporte« gingen bis Ende 1945 schwerpunktmäßig in die »Sowjet-Besatzungszone«, um den britischen und amerikanischen Widerstand gegen die Vertreibungen einfach zu umgehen. Von Aug. 1945 bis 8. Jan. 1946 wur-den auf diese Weise, laut Angaben der Tschechen, 70-75.000 Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei in die Sowjet-Besatzungszone vertrieben. Angaben zu Zahlen der in diesem Zeitraum durch wilde Vertreibungen vertriebenen Personen wurden von den Tschechen nicht gemacht.

Und ab Januar 1946 setzte die organisierte Vertreibung, der »Odsun«, mit voller Wucht und systematisch organisiert ein. Hierfür wurden im Spätherbst 1945 in der Tschechoslowakei sogenannte Aussiedlungslager als Sammel- und Quarantänelager eingerichtet. Insgesamt 107 Lager, davon 75 allein in Böhmen. In diesen Lagern wurden die Vertriebenentransporte zusammengestellt, wobei ein einzelner Transport ca. 1.200 Personen umfasste. Am 25. Jan 1946 traf der erste Sudetendeutsche Vertriebenentransport aus Budweis im Grenzdurchgangslager Furth im Wald in Bayern ein (damals US-Besatzungszone). Dieser Transport ging weiter nach Würzburg in Unterfranken. [2], [56] Von Januar bis November 1946 wurden über 1.000 Eisenbahnzüge mit durchschnittlich je 1.200 ausgeplünderten Sudetendeutschen Männern, Frauen und Kindern voll gestopft und in das besetzte (zerstörte) Deutschland verbracht.


Im Rahmen des von Benes geplanten und exzessiv forcierten »Odsun« sollten laut Schätzungen vom Nov. 1945 des »Alliierten Kontrollrats« ca. 2,5 Millionen »Sudetendeutsche«, d.h. Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei nach Restdeutschland ausgesiedelt werden und zwar:


• 1,75 Millionen in das Gebiet der damaligen US-Besatzungszone
• 0,75 Millionen in das Gebiet der damaligen Sowjet-Besatzungszone


Nach amtlichen tschechischen Angaben wurden vom 19. Jan 1946 bis 18. Okt 1946 insgesamt ca. 1,85 Millio-nen Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei (»Sudetendeutsche«) aus ihrer Heimat vertrieben. Hier-von kamen 1,22 Millionen in die US-Besatzungszone Deutschlands und 0,63 Millionen in die Sowjet-Besatzungszone. Dazu kommen noch rund 0,37 Millionen Personen, die auf andere Weise, meist in der Sowjet-Besatzungszone Aufnahme gefunden hatten, so dass die Gesamtzahl (ohne die im Jahre 1945 bereits ausgetrie-benen Deutschen) laut tschechischen Angaben ca. 2,23 Millionen beträgt. (laut Stand 1970er Jahre)


Insgesamt vollzog sich der Verlauf der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertelangen Heimat in 2 Hauptphasen:


1. Bis ca. 5 Mai 1945: erfolgte die Mitnahme einzelner Personen in Flüchtlingstreks (z.B. aus Schlesien) und Kolonnen der zurückweichenden deutschen Wehrmacht
2. Zwischen Mai 1945 und Dez. 1945: Massenaustreibungen (wilde Vertreibungen) aus bestimmten deutschen Sprachinseln und Randgebieten durch tschechoslowakische Verwaltungsbeamten und die Partisanen Armee, mit gleichzeitigem brutalen Massenterror
3. Von Aug 1945 bis Jan. 1946: sogenannte angeblich »organisierte Transporte« vorwiegend in die Sowjet-Besatzungszone
4. Von Nov. 1945 bis 19. Jan 1946: Flucht von Einzelpersonen, sogenannte Flucht über die Grüne Grenze
5. Von 25. Jan 1946 bis 27. Nov 1946: Massenvertreibung (»Odsun«), mit mehr als 1.000 Eisenbahn-transporten mit durchschnittlich 1.200 Personen pro Transport
6. Nach Nov 1946: nur noch Einzeltransporte oder sogenannte Familienzusammenführungen oder Aus-siedlungen. Hierzu zählten Tausende von Sudetendeutschen, die durch Benes Retributionsdekrete von tschechischen Volksgerichten zu mehrjähriger Zwangsarbeit verurteilt wurden und viele erst nach 1955 freigelassen wurden.


Von Mai 1945 bis Dez 1946 wurden insgesamt ca. 2.800.000 Menschen der bis dahin ca. 3,2 Millionen im Land lebenden Deutsch-Ethnischen Bürger aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben, dem Gebiet der alten Länder der böhmischen Krone, das jahrhundertelang die Heimat der Familien dieser Personen war. Nach amtli-chen Deutschen Angaben betrug die Gesamtzahl der aus der Tschechoslowakei vertriebenen Deutsch-Ethnischen Bürger (Sudetendeutschen) insgesamt über 3.000.000 Menschen - Sudetendeutsche Frauen, Kinder und Männer - vom hospitierten Kranken, institutionalisierten Behinderten, über Babies bis zum Greis.


Anmerkung: Die o.g. Zahlen beziehen sich insgesamt auf die Deutsch-Ethnische Bevölkerung (»Sudetendeutsche«) von Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien.


Über die Methode der Vertreibung aus der Tschechoslowakei urteilte ein Bericht des U.S. Repräsentantenhauses von März 1950 "Expellees and Refugees of German Ethnic Origin", (Francis Walter Bericht, 87 S.) zusammen-fassend:
" .... Ungefähr 250.000 Sudetendeutsche wurden auf unmenschliche Weise durch selbständige Aktionen von »Partisanen« aus den Grenzgebieten nach Deutschland getrieben. Die übrigen, etwa 2,5 Millionen wurden Ende 1945 und 1946 nach Deutschland geschickt, und zwar durch eine organisierte Umsiedlung, die von der tsche-choslowakischen Regierung durchgeführt wurde". "Die Verhältnisse waren so, dass keine dieser Unterneh-mungen als human und geregelt bezeichnet werden kann ....".


Der angesehene britische Publizist Victor Gollancz veröffentlichte 1946 das vielbeachtete Buch "Our Threatened Values" mit zahlreichen Vertreibungsberichten. Seine Zusammenfassung zur CSR besagt u.a.:


"Wir hatten die Tschechoslowakei früher als anständig und tolerant angesehen, als einen Musterstaat der libera-len Demokratie. Und was geschieht heute? Ungeachtet seiner während des Krieges in London gehaltenen Vor-träge hat Dr. Benes sofort nach seiner Rückkehr die fast ausnahmslose Massenvertreibung der gesamten Sude-tendeutschen Bevölkerung eingeleitet. Augenzeugen haben mir die abscheulichen Grausamkeiten geschildert, mit denen die Vertreibung durchgeführt wird. Dass die ("Sudetendeutsche") Arbeiterbewegung ihr Alles für die Bekämpfung des Nationalsozialismus gegeben hatte, gilt heute für nichts. Es scheint Dr. Benes ausdrücklicher Wunsch zu sein, sein Land von allen nichtslawischen Elementen ("zu befreien"). Einschließlich der Sudetendeutschen sind rund 14 Millionen Menschen von den Massenvertreibungen betroffen."


"Wenn das Gewissen der Menschen jemals wieder feinfühlig werden sollte, wird man sich dieser Vertreibung zur unsterblichen Schande all derer erinnern, die sie begingen oder stillschweigend duldeten .... Die Deut-schen wurden vertrieben, nicht nur mit dem Fehlen einer übertriebenen Rücksichtnahme, sondern mit dem absoluten Maximum an Brutalität." (Victor Gollancz, 1946)


Anmerkung:
Die Zahl von insgesamt 14 Million vertriebener Menschen in 1945/1946 bezieht sich auf die über 3,0 Millionen vertriebenen Sudetendeutschen sowie die über 9,0 Millionen vertriebener Menschen, die gleichfalls mit äußerster Brutalität durch die Polen und Russen aus den ehemaligen jahrhunderte-langen deutschen Gebiete (Ostpreußen, Pommern, Schlesien) vertrieben wurden. Diese ethnisch gesäuberten und entvölkerten Gebiete gehören heute zu Polen.


Benes-Dekrete
Die sogenannten Benes-Dekrete umfassen insgesamt 143 Erlasse, die zwischen 1940-1945 erlassen wurden und im März 1946 in Gesetze umgewandelt wurden. Etwa 15 davon verfügten über die kollektive Entrechtung und Enteignung der ca. 3,2 Mio. Deutsch-Ethnischen (Sudetendeutschen) und 0,6 Mio. Magyaren (Ungarischen) Bürger der Tschechoslowakei. Darauf basierend erfolgte die Vertreibung - der »Odsun«, der Abschub - dieser ethnischen Volksgruppen aus der Tschechoslowakei.
Ein Dekret, das die Vertreibung direkt verfügte hat es nicht gegeben. Siehe hierzu jedoch: Benes - Zehn-Punkte-Plan von 1944 (Richtlinien für die Ausweisung der deutschen Bevölkerung) sowie Das Kaschauer Programm, Teil VIII. vom 5. Apr 1945. Beides tschechische Dokumente aus der Zeit vor der »Potsdamer Konferenz« vom 17. Jul bis 2. Aug 1945.
Es wurde keine direkte tschechoslowakische Vorschrift veröffentlicht, welche die Massenvertreibung der Sudetendeutschen und Karpatendeutschen festgelegt hätte. Nach tschechischer Auffassung der früheren CSR/CR (Tschechoslowakei) sowie auch immer noch des heutigen Tschechiens lag und liegt die Berechtigung dafür al-lein in der Erklärung des »Potsdamer Protokoll« vom 02.08.1945. Um diesen Standpunkt zu erhalten (bis in die heutige Zeit), blieb die damalige dringliche und einzigartige Forderung der Tschechoslowakei nach einer derarti-gen Festlegung praktisch unerwähnt. Zitat: "In kritisch erscheinenden politischen Lagen wurde später der Fort-bestand der »Gültigkeit der Potsdamer Beschlüsse« beschworen bzw. ihre Bestätigung angefordert." Die viel-fach belegte, historische Wahrheit fiel und fällt unter den Tisch und wurde und wird verschwiegen, in Tschechien (sowie auch Polen). Die oft zitierte Aussage oder der Schluss, dass die Tschechen bzw. die Tschechoslowakei (sowie auch Polen) nur den Willen der Alliierten ausführten, die Deutsch-Ethnische Bevölke-rung zu vertreiben, ist unwahr. Zitat: "Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt sein."


Der Plan die gesamte Deutsch-Ethnische Bevölkerung zu vertreiben, stammte von Edvard Benes und der Exil-Regierung der wiederauferstandenen Tschechoslowakei (wiederauferstanden durch die Allierten). Und Edvard Benes selbst postuliert stolz im Dezember 1943 in Verhandlungen mit Stalin und dem sowjetischen Außenminis-ter Molotov in Moskau: daß er der erste gewesen war, der die Transferidee entwickelt habe. (laut Notizen des Benes Freundes und engen Beraters Jaromir Smutny, Dez. 1943; zit.
»Edvard Benes« (bzw. die tschechische Exil-Regierung) sprach in den 1940er öffentlich den West-Alliierten gegenüber, immer nur von einem begrenzten Plan nur so genannte illoyale Minderheiten zu vertreiben (einige Hunderttausend), als die Briten 1942 und die Amerikaner 1943 den Grundsatz dieser Bevölkerungsumsiedelung akzeptierten. Nach der Kapitulation des »Dritten Reichs« am 8. Mai 1945, trat dann der wahre Plan der Tschechoslowakei an das Tageslicht und in Aktion - die ethnische Säuberung, d.h. die Vertreibung der komplet-ten Deutsch-Ethnischen Bevölkerung von über 3,0 Mio. Menschen - einschließlich der Sozialdemokraten, der Anti-Faschisten und sogar der tschechischen Juden die Deutsch-Ethnischer Abstammung waren. Und bis zum Ende der »Potsdamer Konferenz« am 2. Aug 1945, waren Edvard Benes und die tschechische Regierung ihrem wahren Ziel schon einen große Schritt näher - bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits 750.000 Deutsch-Ethnische Bürger (Sudetendeutsche) durch wilde Vertreibungen brutal aus der Tschechoslowakei vertrieben worden. Die Absicht von Edvard Benes und der tschechischen Regierung (mit Billigung der Sowjetunion) war erreicht: Die (westlichen) Großmächte vor vollendete Tatsachen zu stellen.


Und der »Artikel XIII. des Potsdamer Protokolls« war eine Notmaßnahme der West-Alliierten, mit dem Ziel die laufenden, brutalen wilden Vertreibungen in der Tschechoslowakei (sowie auch in Polen), welche die Alliierten nicht verhindern konnten, zu begrenzen und unter Kontrolle zu bekommen, mit dem Ziel der West-Alliierten: dass sie auf eine so ordnungsgemäße und menschliche Weise wie möglich ausgeführt wurden und auf eine Wei-se, die den Besatzungsorganen in Deutschland keine untragbare Last aufbürden würde.
Zitat des amerikanischen Außenminister James Byrnes vom 19. Okt. 1945, zur Haltung der US-Regierung zur Frage der Vertreibung : "Wir hatten in Potsdam nicht vor, in Fällen, wo es andere Mittel der Regelung gab, zu Umsiedlungen zu ermutigen oder uns darauf festzulegen".

Zitat des amerikanischen Präsidenten H. S. Truman vom 1. Jan. 1946: "In Potsdam sind wir vor vollendete Tat-sachen gestellt und durch die Umstände gezwungen worden, einverstanden zu sein. Es war ein eigenmächtiger Gewaltakt". (ergänzt: ... der Tschechoslowakei sowie auch Polen)


"Präsident Benes trägt also die geschichtliche Verantwortung für die Entstehung des Vertreibungssyndroms, das dann nicht nur die Sudetendeutschen, sondern alle Deutschen östlich von Oder und Neiße befiel" (ergänzt: d.h. auch Ostpreußen, Pommern, das östliche Brandenburg und Schlesien).


Und Edvard Benes setzte in seinen Gesprächen mit der sowjetischen Führung in Moskau bereits im Dezember 1943 alles daran, Stalin und die sowjetische Führung für seine Idee des Massentransfers der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei zu gewinnen. Präsident Benes war dabei jedes Mittel recht, um Stalin seine »Endlösung« des tschechischen Problems der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei zu ver-kaufen. Er ging dabei in seinen Kollaborationsangeboten und Zugeständnissen, die er dafür gegenüber Stalin und der sowjetischen Führung machte, wesentlich weiter als es die sowjetische Führung selbst beabsichtigte oder forderte. Und Edvard Benes legte damit selbst, mit der vertraglich fest fixierten Bindung an die Sowjetunion (Czechoslovak-Soviet Treaty of Friendship, Mutual Help and Cooperation after the War), die Grundlage bzw. den Beginn des späteren Satellitendaseins der Tschechoslowakei - als ein von 1948 bis 1989 kommunistisch dominierter Vasallen-Staat der Sowjetunion. ([64], Seite 79ff.) Der Preis der dafür zu zahlen war, daß die Hilfe der Sowjetunion es Präsident Edvard Benes ermöglichte seine »Endlösung« der Sudetendeutschen umzusetzen, war "die Übergabe der Tschechoslowakei an die Sowjetunion". Benes stürzte sich freiwillig in die Umarmung der Sowjetunion. [67] Und alle damaligen Tschechen und ihre Nachkommen haben über 50 Jahre lang den Preis dafür bezahlt - in Form einer Kommunistischen Herrschaft bzw. einer Kommunistischen Tschechoslowakei - eines unfreien Satelliten-Staates der Sowjetunion.
Zitat von Karel Lisicky, ein diplomatischer Mitarbeiter des Außenministeriums der tschechischen Exil-Regierung in London (1938-1945), danach Mitarbeiter im Diplomatischen Dienst der CSR, vom Feb. 1958: "Sie (die Sowjetunion) haben den »transfer« erlaubt und uns (und die Polen genauso) voll unterstützt in unserem Wunsch nach Vertreibung, wenn sie uns nicht sogar direkt zum »transfer« gebracht haben. Warum sollten sie diese Aktion nicht gemocht haben, die uns in der Konsequenz unwiderruflich und für immer, im Guten oder im Schlechten an sie und ihren Schutz gebunden hat.


Die Benes-Dekrete, insbesondere das Straffreiheitsdekret vom 8. Mai 1946, sind heute immer noch gültiger Bestandteil der Rechtsordnung in Tschechien und der Slowakei. Das tschechische Abgeordnetenhaus verab-schiedete im April 2002 einstimmig eine Erklärung, in dem es "auf die historische Situation nach dem Krieg verweist, die Wirksamkeit der Dekrete als »erloschen« charakterisierte und die sich aus ihnen ergebenden Rechts- und Eigentumsverhältnisse als »unanzweifelbar, unantastbar und unveränderlich« qualifizierte".
Internationale Rechtsexperten, die 2002 in einem Gutachten für das Europäische Parlament feststellten, das die Benes-Dekrete kein Hindernis für den Beitritt Tschechiens zur EU darstellen, sind jedoch allgemein und insbe-sondere das Dekret 115 betreffend zu einem - Zitat: eher »vernichtenden Urteil« gekommen.


Zitate: "Ein solches Gesetz stellt - bei Zugrundelegung der Normen von Artikel 16 EUV - einen offenen Verstoß gegen die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Pflicht des Staates dar, alle Personen auf seinem Hoheitsgebiet vor Gewalt zu schützen". "Aus Sicht der modernen Normen des humani-tären Rechts sind diese Gesetze und ihre Anwendung streng zu kritisieren. Die bloße Existenz eines solchen Gesetzes im Rechtsbestand zeugt von der gleichen Zögerlichkeit bei der Bewältigung der Vergangenheit wie bestimmte Aspekte des Restitutionsrechts der Neunzigerjahre. [...] Die Dekrete, die eine Verantwortung für Verbrechen ausschließen, die von Tschechoslowaken nach dem Krieg »als Vergeltung gegen Deutsche« verübt wurden, sind bedauerlich". "Die offene Sudetenfrage war wohl der wichtigste Grund, warum Tschechien im Frühjahr 2003 bei der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern der Europäischen Union das mit Abstand schlech-teste Ergebnis aller Bewerber zu verzeichnen hatte".

Zum realen Stand der "angeblich" »erloschenen« Wirksamkeit der Dekrete sowie zu der sogenannten »Lex Schwarzenberg« und »Lex Walderode« siehe: Die Justiz in Tschechien fällt auch heute noch, z.B. im Zusam-menhang mit Restitutionsleistungen, Urteile auf der Grundlage der Benes-Dekrete

Odsun

Odsun - Transfer

»Odsun«. Was dieses Wort, das wie eine tschechische Wortneuschöpfung ist, im Leben der betroffenen Men-schen ausgelöst hat. »Odsun« (= Abschub) - »Transfer« (= Überführung).

»Odsun« - "es gibt keine äquivalente Bezeichnung für das Schicksal der Deutschen in der Tschechoslowakei nach dem Kriegsende 1945. Der Begriff den die Tschechen dafür gewählt haben, ist auch nicht recht zu überset-zen - Abschub, Abschiebung, Ausweisung, Aussiedlung oder Transfer - entsprechen »Odsun« in Wirklichkeit nicht genug. Weder dies noch jenes trifft die Vorgänge von 1945/46. Tatsächlich: »Odsun« gehörte im Grunde nicht zum lebendigen Wortschatz der damaligen tschechischen Sprache und es wird seit den Ereignissen nach Kriegsende, für die man es beansprucht, eigentlich wie eine Neuschöpfung der tschechischen Sprache ge-braucht". (wörtlich zitiert
"Das Wort »odsun« mit dem die Vertreibung der Sudetendeutschen seit 1945 offiziell bezeichnet wird (Ergänzung: in der Tschechoslowakei), erschien in der Bedeutung von Abschiebung einer größeren Menschengruppe zum ersten Mal 1938 in einem tschechischen amtlichen Dokument. Vor dem Zweiten Weltkrieg scheint dieses Wort im juristischen Sinne von Abschiebung oder Abschub ansonsten kaum gebraucht worden zu sein. Präsident Be-nesch, der schon seit September 1938 an eine mindestens teilweise Vertreibung von Sudetendeutschen dachte, benutzte für den außenpolitischen Gebrauch den scheinbar emotionslosen Begriff »Transfer«, wie es auch die Alliierten taten, für den inneren Gebrauch hingegen das tschechische Wort »Säuberung«. Als im Sommer 1945 die tatsächliche, schon länger geplante ethnische Säuberung einsetzte, bot sich der der Verwaltungssprache ent-lehnte Begriff »odsun« an, um als neuer umfassender Begriff den unmenschlichen Vorgang der Vertreibung zu beschönigen und ihm letztlich eine Scheinlegitimität zu verschaffen. Trotz dieser semantischen Verkleidung ist »Odsun Nemcu« - die Abschiebung der Deutschen - seitdem zu einem Schlüsselwort geworden, das in das Wörterbuch der Unmenschlichkeit des 20. Jahrhunderts gehört".


Kommunique der konstituierenden Sitzung der Deutsch-tschechoslowakischen Historikerkommission vom 16. Juni 1990 zu den Begriffen "Vertreibung" und "odsun". Die bilaterale Arbeitsgruppe charakterisiert einver-nehmlich den erzwungenen Exodus der Deutschen aus der Tschechoslowakei mit dem Begriffspaar »Vertrei-bung und Aussiedlung« (tschech.: vyhnani a vystehovani) anstelle der Bezeichnung "odsun" (Abschub).
Bereits sprachlich versuchten mindestens seit 1945 tschechische Verfasser unter Nutzung der Bezeichnung »Transfer« über den Ausdruck »Odsun« (=Abschub) den Blick auf die Tatsachen zu verstellen; die zutreffende Bezeichnung »Vyhnani« (=Vertreibung) wurde vorsorglich umgangen bzw. mit anderen Begriffsinhalten, als der zwangsweisen, amtlichen Verbringung heimatberechtigter Privatpersonen in andere Gebiete aufgefüllt.

Ablauf der Vertreibung 1945-1946 (Odsun)

Tschechische Vertreibungs-Sammellager und Übergabestationen in der CSR

Zur Durchführung der organisierten - Vertreibung - (Odsun) der Deutsch-Ethnischen Bevölkerung der Tschechoslowakei richteten die Tschechen im Spätherbst 1945 in den verschiedenen Gerichtsbezirken tschechi-sche Aussiedlungs-Internierungs-Lager als Sammel- und Quarantänelager ein. Insgesamt 107 Lager, davon 75 allein in Böhmen. In diesen Lagern wurden die Vertriebenentransporte zusammengestellt, wobei ein einzelner Transport ca. 1.200 Personen umfasste. Am 25. Jan 1946 traf der erste Sudetendeutsche Vertriebenentransport aus Budweis in Bayern (damals US-Besatzungszone) ein.


In diesen tschechischen Internierungslagern herrschte meist, wie auch schon vor Beginn der systematisierten Vertreibung, Willkür. Wegen katastrophalen hygienischen Verhältnissen und mangelnder, schlechter Verpfle-gung starben Tausende an Seuchen, aber auch durch die Brutalität und Schikanen der tschechischen Lagerfüh-rung. Die Auszuweisenden wurden in den Lagern von Tschechen ausgeplündert und mißhandelt , so dass häufig das erlaubte Mindestgepäck von 30-50 kg nicht erreicht wurde. Auch die von den Behörden "offiziell" eigentlich gestattete Mitnahme von Nahrungsmitteln für drei bis fünf Tage wurde in der Praxis von den lokal zuständigen tschechischen Partisanen örtlich sehr unterschiedlich gehandhabt und auch Lebensmittel wurden geplündert oder einfach weggenommen und die Menschen ohne jegliche Nahrungsmittel einfach in die Güter-wagen verfrachtet. In manchen Fällen kamen die Vertriebenen ohne jegliche Habe an, nur mit dem was sie am Leib hatten, weil ihnen alles abgenommen wurde. So kamen die Vertriebenen in den Besatzungszonen der Alli-ierten mit wenigen Kleidungstücken und ohne die unentbehrlichen Haushaltsgegenstände an, die zu diesem Zeit-punkt im zerstörten Deutschland nicht zu beschaffen waren. Bargeld konnte in unterschiedlicher Höhe mitge-nommen werden: manchmal 200, mal 500, mal 1.000 RM.

Für die vorgesehene Enteignung durch den tschechischen Staat, mußte die Deutsch-Ethnische Bevölkerung vorher alles angeben, was sie besitzen und was im Haushalt ist. Grundbesitz, Wert des Hauses, Art und Anzahl der Tiere, Art und Wert der Möbel, der gesamte Hausrat wie Geschirr, Besteck, Bettwäsche, Kleidung, Schmuck, Werkzeug ....und ...und ...und ... mußte angegeben werden. All dies ging in tschechischen Staatsbesitz über ........ Sie wurden entschädigungslos enteignet.

Viele die in Grenznähe zu Deutschland Bayern oder Österreich lebten, haben versucht wenigsten das Wichtigste ihrer Habe vor der Enteignung zu retten. Sie haben Nachts auf stundenlangen Fußmärschen durch die Wälder Kleidung, Schuhe, Zudeckbetten, Bettwäsche, Geschirr, Besteck, Uhren, Werkzeug und sogar Maschinen "aus Böhmen rausgetragen". Sie haben Teile ihre Habe an Lagerstellen verteilt, z.B. manche Deutsch-Böhmen aus dem Böhmerwald in Dörfern auf der deutschen, bayerischen Seite (damals US-Besatzungszone). Manche davon wurde dabei von tschechischen Grenzposten erschossen oder verhaftet und landeten bei der Rettung ihrer eige-nen Habe wegen Diebstahls von tschechischem Staatseigentum im Gefängnis oder wurden zur Zwangsarbeit ins Landesinnere verschleppt. Andere haben Teile ihres lebensnotwendigen Hausrats auf ihren Grundstücken ver-graben - in der Hoffnung, dass sie doch - irgendwann eines Tages - in ihre Heimat zurück können ...


Bei den wilden Vertreibungen des Jahres 1945 mußten die Menschen oft sofort oder innerhalb einer Stunde ihr Haus verlassen und wurden, nur mit dem was sie am Leib trugen, wie Vieh von den Tschechen über die Grenzen getrieben. Im Rahmen der organisierteren Vertreibung des Jahres 1946 wurden die Menschen vorher in Lager interniert und haben meist einen Tag vorher von den örtlichen Narodni vybor (Nationalausschuss) erfahren, wann sie für den Abtransport ins Internierungslager fertig gepackt sein müssen und auch wie sie ihr Haus zu verlassen haben.

Aufruf zur "Aussiedlung"


Personen, welche für den Abtransport bestimmt sind, haben ihre Wohnung in vollster Ordnung zu verlassen.

Gepäck wird für eine Person zugelassen:

1 Gepäckstück von 60 kg und Handgepäck von höchstens 10 kg.

Die übrigen Sachen sind in der Wohnung an Ort und Stelle zu lassen, z.b. Vorhänge, Teppiche, Tisch-lampen,

Wandspiegel, Waschschüsseln, Teile der Einrichtung, Tischdecken, 2 Handtücher,

in Betten Matratzen, Bettlaken und mindestens je ein Kopfkissen und Zudeckbett,
alles frisch bezogen.


Das Gepäck darf nicht in Teppiche oder Überzüge gepackt werden.
Wird bei Kontrolle festgestellt, daß dies nicht beachtet wurde, wird die betreffende Person nicht in den Transport aufgenommen, sondern ins Inland auf Arbeit geschickt.
Okresni spravni komise, Kraslice

Anordnung des Bezirksverwaltungskommission von Graslitz (Kraslice) 1946, für die zu vertreibende Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei.


Aufruf zur "Aussiedlung"
Sie haben sich am _ _ _ _ _ _ um _ _ _ Uhr mit allen
Ihren Familienmitgliedern, welche für den Abtransport bestimmt
sind, auf der Sammelstelle in Ihrer Gemeinde einzufinden.
Sie und jedes Familienmitglied hat mitzunehmen:


2 Decken, 4 Wäschegarnituren, 2 gute Arbeitsanzüge, 2 Paar
gute Arbeitsschuhe, einen guten Arbeitsmantel (Winterrock),
Esschüssel, Esstopf- und Essbesteck, 2 Handtücher und Seife,
Nähbedarf (Nadel und Zwirn), Lebensmittelkarten und die
amtlichen Personalpapiere, etwas Lebensmittel, alles zusam-
men in einem Gesamtgewicht von 50 kg pro Person. Weiteres
können Sie pro Kopf _ _ _ _ RM mitnehmen.
Weiteres haben Sie dreifach ein genaues Verzeichnis Ihrer Wohnungseinrichtung, welche nach Ihrem Abgang in der Wohnung verbleibt, aufzustellen. Eine Durchschrift dieses Verzeichnisses übergeben Sie einem tschechischen Volkszugehörigen, der im Hause oder in der Nachbarschaft wohnt und der auch für alle im Verzeichnis angeführten Gegenstände verantwortlich sein wird, im Verzeichnis ist gleichzeitig der genaue Name und der Wohnort dieses tschechischen Volkszugehörigen anzuführen, dem dieses Verzeichnis übergeben worden ist. Diese Gegenstände verbleiben in Ihrer Wohnung bis zur Entscheidung des MNV. Die übrigen zwei Durchschläge bringen Sie mit.


Alle Schmucksachen, Bargeld in fremder Währung und alle Sparkassenbücher liefern Sie mit einem besonderen Verzeichnis persönlich ab. Ebenso die Haus- und Wohnungsschlüssel, welche mit einem Pappschildchen mit Name und Adresse versehen, legen Sie in einen Briefumschlag.
Nachdrücklich werden Sie aufmerksam gemacht, daß aus Ihrem Besitz nichts verkauft, verschenkt, verborgt oder aufgewen-det werden darf.
Die Nichtbefolgung obiger Aufforderung wird streng bestraft !
Z prikazu Okresniho narodniho Vyboru


Ausweisungsbescheid aus dem Politischen Bezirk Prachatitz 1946, für die zu vertreibende Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei.


Die Menschen mussten ihr Haus mit ihrer dort verbliebenen Habe verlassen, absperren und den Schlüssel abge-ben. Nach einem letzten Blick zurück, sind sie dann meist mit einem Bauernfuhrwerk in tschechische Internie-rungslager gebracht worden oder mussten zu Fuß dorthin laufen. Das Gelände dieser Lager war eingezäunt und von Tschechen bewacht. Bei der Ankunft musste jeder seine persönliche Habe vorzeigen und so genannte tsche-chische "Partisanen" oder Mitglieder der lokalen tschechischen Nationalkommitees haben alles durchsucht und die Menschen ausgeplündert und meist auch misshandelt. Sie haben brutal und willkürlich entschieden, das jemand diesen oder jenen Gegenstand nicht mitnehmen kann. Die Gegenstände wurden den Menschen einfach weggenommen. Wenn es nicht schnell genug ging, dass jemand seine Sachen wieder einpackte, dann ist ihm manchmal auch alles weggenommen worden oder mutwillig und brutal zerstört worden. Geld, Sparbücher, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände mussten extra abgegeben werden.
Meist mussten die Menschen einige Tage in diesen tschechischen Aussiedlungslagern bleiben, bis sie dann von den Tschechen auf einen Transportzug verladen wurden. Diese waren offene oder geschlossene "Eisenbahngü-terwaggons" (Viehtransportwagen). Pro Güterwaggon wurden ca. 30 - 40 Personen und das willkürlich erlaubte Gewicht an durchsuchtem und verbliebenem Gepäck verladen. Es gab keine Sitze oder Bänke in diesen Güter-transportwagen. Jeder hat während der Fahrt auf seinen eigenen Sachen gelegen. Beheizte Güterwaggons gab es nur selten, selbst in den Wintermonaten. Oft wurden die Menschen auch ohne jegliche Nahrungsmittel in die Züge verfrachtet, da auch Lebensmittel von den Tschechen regelmäßig geplündert wurden. Ein Zug bestand durchschnittlich aus 40 Waggons, in denen im Schnitt ca. 1.200 entrechtete, entschädigungslos enteignete, aus-geplünderte Deutsch-Ethnische Bürger der Tschechoslowakei vertrieben und abtransportiert wurden.
Die Zugfahrten aus dem tschechischen Internierungslager gingen meist über mehrere Stationen, z.B. im Böh-merwaldgebiet oft über Strakonitz, Pilsen, Taus bis ins Grenzdurchgangslager Furth im Wald (Bayern, damals US-Besatzungszone). Viele haben hinter Taus, als der Zug über die tschechische Grenze fuhr, ihre weißen Arm-binden mit dem »N« aus dem Zug geworfen. Die Zugfahrten dauerten meist 2 bis mehrere Tage, oft auch länger, bis die sogenannten tschechischen Übergabestationen oder die deutschen Grenzdurchgangslager in den je-weiligen Besatzungszone erreicht wurden.
Im Grenzdurchgangslager Furth im Wald wurden zum damaligen Zeitpunkt täglich vier Züge mit 4.800 Perso-nen aus dem Sudetenland abgefertigt. Frauen, Kinder, Junge, Ältere, Greise, Männer, Gesunde, Kranke - enteignet und mit wenig verbliebener persönlicher Habe - die aus ihrer jahrzehntelangen Heimat vertrieben wur-den und als Deutsche in Deutschland vor dem Nichts standen.


Für viele die z.B. aus der »Böhmerwaldregion« stammten, war es wohl eine besondere Ironie des Schicksals gewesen, daß sie und ihre Familien - nach einer meist über 2 Tage dauernden Zugfahrt im Kreis, wenn man sich dies auf der Landkarte ansieht - fast nur einen Steinwurf weit entfernt von ihrer Heimat wieder angekommen sind. "Nur auf der anderen Seite einer Grenze, die für die nächsten 50 Jahre ein »Eiserner Vorhang« war".

Die deutschen Grenzdurchgangslager in der US-Besatzungszone, z.B. Grenzdurchgangslager Furth im Wald (Bayern), bestanden aus dem Bahngelände, Baracken und/oder Zelten. Dort mußten die vertriebenen Menschen (Sudetendeutschen) mit ihrem verbliebenen Gepäck aus den Güterwaggons aussteigen. Dann startete die soge-nannte Entlausungsaktion, sie wurden am ganzen Körper mit einem Entlausungspulver besprüht. Sie erhielten ein warmes Essen - meist das erste in zwei oder mehr Tagen. Dann erfolgte die Registrierung der Vertriebenen. Anschließend die Ärztliche Untersuchung. In diesen Grenzdurchgangslagern wurde ihnen dann der weitere Aufenthaltsort zugeteilt. Meist wurden die Vertriebenen auf die ländlichen Gegenden und Gebiete in Bayern verteilt, da die größeren Städte durch den Krieg zerstört waren. Sie mußten wieder in Waggons einsteigen, meist begleitet von Krankenschwestern, einem Arzt sowie einem Transportleiter und die Zugfahrt ging weiter. Zum Beispiel vom Grenzdurchgangslager Furth im Wald nach Plattling, wo der Zug geteilt wurde; Teile der Züge fuhren dann weiter, entweder nach Hessen, Baden-Württemberg oder zu Orten in Bayern, damals häufig in Niederbayern oder Oberpfalz.

Am Ende der erneuten Zugfahrt in der US-Besatzungszone mussten die Vertriebenen Menschen mit ihrem Ge-päck aussteigen. In der US-Besatzungszone regelte der so genannte »Flüchtlings-Obmann«, der für den jewei-ligen Bestimmungsort der vertriebenen Sudetendeutschen zuständig war, vor Ort dann die weitere Verteilung der Menschen. Meist in weitere Lager oder auch zwangsrequirierte und beschlagnahmte Unterkünfte der ein-heimischen Bevölkerung, wobei das Spektrum im kriegszerstörten Deutschland hier reichte von: Zimmer in der Wohnung von Fremden, Scheunen, Schuppen, Dachböden, Keller, Gartenhäuser, Notunterkünfte in Schulen, Fabrikhallen, Kirchen, Massenquartiere in Turnhallen, Gasthäusern, alten Wehrmachtskasernen, Bunkern und auch ehemaligen KZ-Baracken ....

Die »Sudetendeutschen« waren angekommen. Die »Sudetendeutschen« - deren Vorfahren rund 700 Jahre in Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien gelebt hatten, die Länder der Böhmischen Krone mitaufgebaut, kultiviert, zu Wohlstand und Blüte gebracht hatten, die 392 Jahre zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehört hatten, 20 Jahre zur Tschechoslowakei, 7 Jahre zum Deutschen Reich und nochmals ein 1/2 Jahr zur Tschechoslowakei - die sie als Deutsch-Ethnische Bevölkerung der Tschechoslowakei brutal und entrechtet ver-trieben hatte - waren angekommen. Sie waren »Deutsche in Deutschland«. Aber gleichzeitig »Fremde in der Fremde«. Sie standen in Deutschland vor dem Nichts.

Durch die Vertreibung 1945/46 aus der jahrhunderte langen Heimat ihrer Familien wurde die Menschen der Gemeinschaft des Dorfes, der Gemeinden in denen sie nach alter Ordnung lebten und schafften, beraubt. Ge-wachsene Bindungen der Familie, der Nachbarschaft und des Dorfes, der Stadt wurden zerstört. Die Menschen wurden aus ihrem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld herausgerissen, materiell entschädigungslos total enteignet, mit aller Brutalität und Grausamkeit von den Tschechen vertrieben.


Nach dem Völkerrecht war die Vertreibung der »Deutsch-Böhmen« - »Sudetendeutschen« durch die Tschechen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Vertreibungstransporte aus der Tschechoslowakei in die Besatzungszonen
Die Gesamtzahl der vertriebenen Deutsch-Ethnischen Bevölkerung beträgt - 2.909.400 Menschen. Dies umfasst sowohl die aus der Tschechoslowakei mit brutalen wilden Vertreibungen, als auch der sogenannten organisier-ten Vertreibung (Odsun) vertriebenen Menschen, die genauso inhuman war.

Die tschechischen Vertreibungstransporte im Rahmen der sogenannten tschechischen organisierten Vertreibung im Jahre 1946 gingen überwiegend in die US-Besatzungszone und in die Sowjet-Besatzungszone.

Amerikanische-Besatzungszone
Im Rahmen der »organisierten Vertreibung« erfolgten folgende Vertreibungstransporte in die US-Besatzungszone:
• Vom 25. Jan. 1946 bis Ende April 1946: täglich 4 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
• Von Mai 1946 bis Mitte Juli 1946: täglich 6 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
• Von Mittel Juli 1946 bis 3. Nov. 1946: täglich 4 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug
• Vom 3. Nov. 1946 bis Ende Nov. 1946: täglich 3 Züge mit ca. 1.200 Menschen pro Zug

Während der Hochphase von tschechischen Vertreibungstransporten in die US-Besatzungszone, im Mai und Juni 1946, kamen ungefähr 130.000 Menschen pro Monat an. Nach dem alle Möglichkeiten der Unterbringung in der US-Besatzungszone vollkommen erschöpft waren, lehnte die amerikanische Militärregierung Ende No-vember 1946 die Annahme von weiteren Transporten aus der Tschechoslowakei ab.
Nach Angaben der Bayerischen Staatskommission für Flüchtlinge, kamen 1946 in der US-Besatzungszone an:
Anzahl Züge
Zahl vertriebener Menschen
(Deutsch-Böhmen, sogn. Sudetendeutsche) Aufnahmeland

1.111 1.183.370 Menschen US-Besatzungszone insgesamt
661 690.879 Menschen Bayern
450 492.491 Menschen Hessen und Baden-Württemberg